AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bentimento GmbH
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Für die Nutzung der Software der Bentimento GmbH (nachfolgend „Bentimento“), angeboten über die Website www.bentimento.com und dem Vertragspartner gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Auftraggeber erkennt die AGB durch den Vertragsschluss, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Leistung der Bentimento an.
1.2 Die Software wird von Bentimento als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dabei wird es dem Vertragspartner ermöglicht, die auf den Servern der Bentimento bzw. einem von Bentimento beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und Daten des Vertragspartners mit Hilfe der Software zu speichern und zu verarbeiten.
1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten – soweit nicht ausdrücklich abweichend bezeichnet – sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, Bentimento stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
1.5 Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Bentimento und dem Vertragspartner, ohne dass es eines erneuten Hinweises hierauf bedarf.
1.6 Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall getroffen werden, haben Vorrang gegenüber diesen AGB, soweit diese schriftlich vereinbart wurden.
1.7 Diese AGB sind jederzeit unter www.bentimento.com und dort dem Link „AGB“ abrufbar.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit der vollständigen Registrierung auf der Website www.bentimento.com gibt der Vertragspartner ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages für die genannte Zahl an Nutzern (Lizenzen) ab und sichert zu, dass alle bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen Ihrer Registrierungsdaten unverzüglich anzuzeigen.
2.2 Bentimento nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzerkontos für die Software an. Durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen Vertragspartner und Bentimento zustande.
2.3 Die Darstellung und Bewerbung von Produkten und Diensten auf der Website der Bentimento stellt noch kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags gegenüber dem Vertragspartner dar.
3. Leistungen der Bentimento
3.1 Bentimento stellt dem Vertragspartner die Software in ihrer jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht (“Übergabepunkt”), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und die erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungskapazität werden von Bentimento bereitgestellt. Bentimento schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Vertragspartners und dem beschriebenen Übergabepunkt.
3.2 Eine Zur-Verfügung-Stellung der vertragsgegenständlichen Leistungen an Dritte durch den Vertragspartner ist unzulässig, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
3.3 Bentimento weist darauf hin, dass es zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der geschuldeten Leistung kommen kann, die außerhalb des Einflussbereichs von Bentimento liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Bentimento handeln, von Bentimento nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von Ihnen genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Bentimento erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
3.4 Weitere Leistungen, insbesondere Support- und Integrationsdienstleistungen (für Kundensysteme und/ oder für Anlagen/technische Einheiten), sowie Beratungsleistungen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf die Erbringung solcher Leistungen.
3.5 Bentimento behält sich vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen, auch an Funktionsweise und -umfang, der vertragsgegenständlichen Software vorzunehmen, unabhängig davon, ob eine solche Änderung technisch oder rechtlich geboten ist oder sinnvoll scheint. Davon umfasst ist auch die Einstellung der Bereitstellung von unentgeltlichen Services. Bentimento wird hierbei auf die berechtigten Interessen des Vertragspartners Rücksicht nehmen. Ein Kündigungsrecht des Vertragspartners wird hierdurch nicht begründet, es sei denn, diesem ist nach Vornahme der Änderung ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar.
3.6 Ein von Bentimento gegebenenfalls angebotener Support ist nicht Vertragsgegenstand und erfolgt entweder aufgrund und im Rahmen einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung oder auf rein freiwilliger und jederzeit widerruflicher Basis. Hiervon umfasst ist auch die Produktdokumentation.
4. Leistungen und Pflichten des Vertragspartners
4.1 Um die vertragsgegenständliche Software der Bentimento nutzen zu können, muss sich der Vertragspartner über die Website www.bentimento.com registrieren und ein Nutzerprofil anlegen. Dabei sind u.a. der tatsächliche Name / Firmierung anzugeben, eine Verwendung von Pseudonymen ist ebenso ausgeschlossen wie eine mehrfache Registrierung.
4.2 Der Vertragspartner wird alle zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses auf seiner Seite erforderlichen Mitwirkungshandlungen (Pflichten und Obliegenheiten) vornehmen. Er ist insbesondere, aber nicht abschließend, verpflichtet:
4.2.1 Sämtliche von Bentimento zugeteilten Kennwörter unverzüglich in nur ihm bekannte sichere Kennwörter zu ändern, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete, wirksame Maßnahmen zu schützen. Der Vertragspartner hat Bentimento unverzüglich zu unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
4.2.2 den unbefugten Zugriff Dritter auf den geschützten Bereich der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern;
4.2.3 die sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen zu erfüllen;
4.2.4 die Beschränkungen und Verpflichtungen hinsichtlich der eingeräumten Nutzungsrechte gemäß Ziffer 5 strikt einzuhalten sowie Verstöße gegen diese Beschränkungen und Verpflichtungen effektiv zu verfolgen;
4.2.5 Daten vor der Übertragung an Bentimento Viren oder sonstige Schadsoftware zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen;
4.2.6 Daten des Vertragspartners ordnungsgemäß und regelmäßig zu sichern, um einen Datenverlust bestmöglich zu vermeiden;
4.2.7 datenschutzrechtliche Vorgaben, z.B. durch Gesetz oder Verordnung, strikt einzuhalten, insbesondere die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit bei Nutzung des Service personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und kein gesetzlicher oder sonstiger Erlaubnistatbestand eingreift;
4.2.8 Bentimento Mängel, Funktionsausfälle und -beeinträchtigungen sowie Störungen an bzw. der Vertragsleistungen unverzüglich (spätestens am Folgearbeitstag) nach Kenntnisnahme möglichst präzise in Textform anzuzeigen. § 536c BGB gilt im Falle der unterlassenen Mitwirkung entsprechend.
4.2.9 Bentimento die für den Betrieb und die Nutzung der Software notwendigen Rechte an vom Vertragspartner verwendeten Dokumenten und Daten einzuräumen, insbesondere auch das vom Nutzungszweck getragene Recht zur Vervielfältigung, Übertragung, Verbreitung und Wiedergabe.
4.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Nutzung der Software die anwendbaren Gesetze, Verordnungen sowie die Rechte Dritter zu beachten. Es ist insbesondere untersagt,
4.3.1 beleidigende oder verleumderische Inhalte zu verwenden, unabhängig davon, auf wen sich diese Inhalte beziehen,
4.3.2 pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Inhalte zu verwenden oder pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Produkte zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben,
4.3.3 andere Nutzer unzumutbar (insbesondere durch Spam) zu belästigen (vgl. auch § 7 UWG) oder wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (z.B. sog. Ketten- oder Schneeballsysteme)
4.3.4 gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützte Inhalte zu verwenden oder gesetzlich geschützte Waren oder Dienstleistungen zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben, ohne dazu berechtigt zu sein.
4.4 Darüber hinaus sind dem Vertragspartner auch folgende Handlungen untersagt:
4.4.1 Verwendung von nicht vertragskonformen Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Bentimento-Webseite sowie die Nutzung von Schnittstellen oder Software, die nicht seitens Bentimento im Rahmen des vertragsgegenständlichen Service zur Verfügung gestellt werden oder ausdrücklich (mindestens Textform) von Bentimento zugelassen worden sind.
4.4.2 Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste der Bentimento-Webseite erforderlich ist. (Das Kopieren im Wege von „Robot/Crawler“-Suchmaschinen-Technologien ist z. B. nicht erforderlich für die ordnungsgemäße Nutzung unserer Dienste und daher ausdrücklich untersagt.)
4.4.3 Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der Bentimento-Webseite oder von anderen Nutzern.
4.4.4 Jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionalität der Bentimento-Infrastruktur zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten, es sei denn, es handelt sich um eine vertragsgemäße und für die ordnungsgemäße Nutzung erforderliche Handlung.
5. Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
5.1 Bentimento räumt dem Vertragspartner begrenzt auf die Vertragslaufzeit das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software im Rahmen der Funktionalitäten und der vorgesehenen Nutzung der Software gemäß Produktbeschreibung ein. Ein Zugriff auf die Software unter diesen Vertrag durch Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Parteien haben dies unter Offenlegung der konkreten Dritten vorab einzelvertraglich vereinbart und der Vertragspartner sichert zu und steht dafür ein, dass der Zugriff ausschließlich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Software unter Einhaltung aller vereinbarten Nutzungsbedingungen erfolgt.
5.2 Die in der Software zum Einsatz kommenden Open Source Software Komponenten werden in der Produktbeschreibung oder der Software selbst dargestellt, wenn eine notwendige Verpflichtung durch Bedingungen der Open Source Software besteht.
5.3 Bentimento stellt die Software im SaaS-Modell (Software as a Service) per Fernzugriff zur Verfügung. Diese wird dem Vertragspartner weder zur eigenen dauerhaften Speicherung überlassen noch ist der Vertragspartner zur eigenen Zugänglichmachung oder zum Rechenzentrumsbetrieb berechtigt.
5.4 Sofern Bentimento während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades, Modifikationen oder Erweiterungen der Software bereitstellt oder sonstige Änderungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die Regelungen der Ziffer 5 auch dann, wenn die Modifikationen oder Erweiterungen vom Vertragspartner beauftragt und separat vergütet wurden.
5.5 Dem Vertragspartner stehen nur die hier ausdrücklich eingeräumten Rechte zu. Der Vertragspartner ist insbesondere nicht berechtigt,
5.5.1 das Benutzerkonto und/oder die Software über den in diesen Nutzungsbedingungen vereinbarten Nutzungsumfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen;
5.5.2 das Benutzerkonto und/oder die Software Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, zwischen Bentimento und Vertragspartner gibt es hierzu eine abweichende Vereinbarung;
5.5.3 das Benutzerkonto und/oder die Software zu bearbeiten, vervielfältigen oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
5.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Einhaltung der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen sicherzustellen.
5.7 Verletzt der Vertragspartner die Bestimmungen der Ziffer 5, ist Bentimento berechtigt nach vorheriger Benachrichtigung des Vertragspartners in Textform den Zugriff des Vertragspartners auf die Software zu sperren, wenn die Verletzung hierdurch abgestellt werden kann. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Grund für die Sperre nicht mehr besteht. Verletzt der Vertragspartner trotz entsprechender Benachrichtigung durch Bentimento weiterhin oder wiederholt die Regelungen der Ziffer 5, kann Bentimento das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen, es sei denn, der Vertragspartner hat diese Verletzungen nicht zu vertreten. Das Recht der Bentimento zur Geltendmachung von Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Einzelheiten zu den Preisen der einzelnen Bezahlversionen sind auf der Webseite www.bentimento.com im Bereich “Preise“ geregelt. Die dort genannten Preise sind bindend und verstehen sich als Euro-Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Bentimento ist berechtigt, die Vergütung erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen. Weitere Erhöhungen der jeweils angepassten Vergütungspositionen können frühestens zum Ablauf von 12 Monaten nach der letzten Preisanpassung verlangt werden. Der Vertragspartner hat bei einer Anpassung der Vergütung das Recht, den Einzelauftrag innerhalb einer Frist von sechs Wochen zum Wirksamwerden der Preisanpassung zu kündigen, sofern die Erhöhung 5% der zuletzt gültigen Preise überschreitet.
6.3 Das jeweils gültige Entgelt zur Nutzung der Software wird im Rahmen des konkreten Vertragsabschlusses vereinbart. Das Entgelt wird kalendermonatlich nachschüssig und nach entsprechender Rechnungsstellung durch Bentimento per E-Mail sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Die Zahlung erfolgt im Wege der durch Bentimento bzw. eines oder mehrerer durch diese beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden, insbesondere durch akzeptierte Kreditkarten oder Onlinezahlungsverfahren.
6.5 Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden oder wird dieses aus einem in der Verantwortungssphäre des Vertragspartners liegenden Grund zurückgebucht (z.B. durch Rückgabe von Lastschrifften), hat der Vertragspartner alle daraus entstehenden Kosten zu tragen bzw. Bentimento bzw. einem durch Bentimento beauftragten Dritten im erstattungsfähigen Umfang zu erstatten, insbesondere Bank- und vergleichbare Gebühren.
6.6 Der Vertragspartner gerät bei nicht vollständiger Zahlung gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
6.7 Die Aufrechnung kann vom Vertragspartner nur mit Forderungen erfolgen, die von Bentimento anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
6.8 Soweit nicht anders vereinbart oder gesetzlich zwingend geregelt, kann der Vertragspartner bei Mängeln die laufenden Vergütungszahlungen nicht mindern und auch kein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf einem Recht aus dem Vertragsverhältnis beruht, geltend machen. Ein gegebenenfalls bestehendes Recht zur Rückforderung von unter Vorbehalt gezahlter Vergütung bleibt unberührt.
7. Daten, Datenschutz
7.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
7.2 Bentimento verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Kontos in Bezug auf die Benutzer der Software zur Verfügung gestellt werden (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Passwort) und persönliche Daten, die sich auf die Nutzung der Software beziehen (Log-Dateien). Diese personenbezogenen Daten werden von Bentimento als Verantwortlichem verarbeitet, um den Benutzern die Nutzung der Software zu ermöglichen. Diese personenbezogenen Daten werden für die Erfüllung des Vertrags zwischen dem Vertragspartner und Bentimento verarbeitet, Rechtsgrundlage ist dementsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Hinsichtlich der diesbezüglichen Betroffenenrechte und sonstiger Informationspflichten wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Bentimento verwiesen.
7.3 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Vertragspartner personenbezogene Daten, ist zwischen Ihm und Bentimento ein Vertrag über eine Auftragsverarbeitung abzuschließen (vgl. Art. 28 Abs. 3 DSGVO). Der Vertragspartner ist verpflichtet, Bentimento unverzüglich zu informieren und mit Bentimento den auf der Webseite von Bentimento unter „Auftragsverarbeitung“ verfügbaren Standardvertrag für die Auftragsverarbeitung abzuschließen, wenn der Vertragspartner mit den von Bentimento angebotenen Diensten personenbezogenen Daten Dritter erhebt, verarbeitet oder nutzt. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten i.S.d. Art. 9 DS-GVO (z.B. Krankheitsdaten) mit der Software ist strikt untersagt.
7.4 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Vertragspartner personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Bentimento von Ansprüchen Dritter frei.
7.5 Der Vertragspartner gewährleistet, dass
7.5.1 er alle Rechte an den von ihm unter diesem Vertrag verarbeiteten oder gespeicherten Daten besitzt, die für die Einräumung von Rechten nach diesen Nutzungsbedingungen erforderlich sind;
7.5.2 die von ihm unter diesem Vertrag verarbeiten oder gespeicherten Daten nicht gegen diese Nutzungsbedingungen, anwendbares Recht, behördliche Auflagen oder das geistige Eigentum oder sonstige Rechte eines Dritten verstoßen.
7.6 Der Vertragspartner räumt Bentimento hiermit das Recht ein, die zum Zwecke der Nutzung der Software auf dem Speicherplatz vom Vertragspartner abgelegten Daten zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses zu nutzen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen (z.B. für Datensicherungen), zu modifizieren sowie zum Zwecke des Zugriffs darauf bereitzustellen.
7.7 Bentimento ist zur sofortigen Sperre der Nutzung der Software und des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die vom Vertragspartner gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Bentimento davon in Kenntnis setzen. Bentimento wird den Kunden über die Sperre und den Grund hierfür benachrichtigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
7.8 Falls nicht abweichend vereinbart, ist der Auftraggeber mit der Übermittlung von Daten und Kommunikation via Internet (z.B. E-Mail, Messenger Dienste) einverstanden.
7.9 Die Verpflichtungen nach den Ziffern 7.1 und 7.4 bestehen, so lange Daten des Vertragspartners im Einflussbereich der Bentimento liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
8. Verschwiegenheit
8.1 Die Parteien werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung ergibt.
8.2 Die Verpflichtungen nach Ziffer 8.1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
8.2.1 ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren oder nach dem Empfangsdatum von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt werden;
8.2.2 der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder
8.2.3 der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
8.3 Die Verpflichtungen nach Ziffer 8.1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Ziffer 8.2 nicht nachgewiesen ist.
9. Geistiges Eigentum
9.1 Vorbehaltlich der Daten des Vertragspartners stehen sämtliche Inhalte der Software selbst sowie allgemein des Service, wie Text, Grafiken, Logos, Schaltflächensymbole, Bilder sowie Audio- und Videoclips im Eigentum der Bentimento oder deren Lizenzgeber und sind urheberrechtlich oder durch andere Rechte des geistigen Eigentums geschützt.
10. Haftung
10.1 Bentimento haftet gem. den gesetzlichen Bestimmungen
10.1.1 bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
10.1.2 nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
10.1.3 im Umfang einer von Bentimento übernommenen Garantie, sowie
10.1.4 bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
10.2 Bei in sonstiger Weise fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Bentimento und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf (im Folgenden „Kardinalspflicht“ genannt).
10.3 Unbeschadet der Regelung in Ziffer 10.1, ist die Haftung der Bentimento bei einer leicht oder normal fahrlässigen, durch den Vertragspartner nachgewiesenen Verletzung einer Kardinalspflicht für alle in dasselbe Vertragsjahr fallenden Schadensereignisse nach der folgenden Maßgabe betragsmäßig beschränkt:
10.3.1 Die maximale Haftungssumme pro Vertragsjahr beträgt 100% der im Jahr des Schadenereignisses durch den Kunden gezahlten Vergütung, maximal jedoch 100.000 Euro.
10.3.2 Wenn die Haftungshöchstgrenze in einem Vertragsjahr nicht ausgeschöpft wird, erhöht dies nicht die Haftungshöchstgrenze für das folgende Vertragsjahr. Vertragsjahr im vorstehenden Sinne sind jeweils die ersten zwölf Monate ab dem Bereitstellungszeitpunkt gemäß Einzelauftrag sowie jeder nachfolgende Zwölf-Monats-Zeitraum.
10.4 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
10.5 Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 10.1 haftet Bentimento nicht für den Verlust von Daten des Vertragspartners, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Vertragspartner unterlassen hat, Datensicherungen gemäß Ziffer 4.2.6 durchzuführen.
10.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Bentimento sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Bentimento.
10.7 Für Telekommunikationsleistungen bleiben die Haftungsbeschränkungen gemäß § 44a TKG unberührt.
10.8 Soweit die Software unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, übernimmt Bentimento keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Software resultieren, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist auch im Falle der unentgeltlichen Bereitstellung der Software nicht ausgeschlossen.
10.9 Bentimento übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die von den Nutzern der Bentimento-Webseite bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Bentimento gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.
10.10 Der Vertragspartner stellt Bentimento von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen Bentimento wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Vertragspartner eingestellten Inhalte geltend machen.
10.11 Der Vertragspartner stellt Bentimento ferner von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen Bentimento wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste durch den Vertragspartner geltend machen.
10.12 Der Vertragspartner trägt alle Bentimento aufgrund einer dem Vertragspartner zuzurechnenden Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Bentimento bleiben unberührt.
11. Gewährleistung
11.1 Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
11.2 Das Kündigungsrecht des Vertragspartners wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschliossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. Eine Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt frühestens nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
11.3 Die Software wird von Bentimento mangelfrei zur Verfügung gestellt bzw. erbracht und entsprechen bei bestimmungsgemäßer Nutzung im Wesentlichen den genannten Spezifikationen. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben.
11.4 Im Fall der Mangelhaftigkeit sind die Mängelansprüche des Vertragspartners zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Der Vertragspartner wird Bentimento auftretende Mängel schriftlich mit Beschreibung des Mangels mitteilen und zur Mängelbeseitigung auffordern. Bentimento leistet bei nachgewiesenen Mängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass Bentimento die Software erneut in mangelfreiem Zustand zur Verfügung stellt oder den Mangel beseitigt.
11.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Hiervon umfasst ist auch der Fall, dass der Vertragspartner Änderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt.
11.6 Die Gewährleistung für unentgeltliche zur Verfügung gestellte Software oder Services ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine arglistige Täuschung durch Bentimento vor.
11.7 Bentimento gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Vertragspartners durch die vertragsgegenständliche Software, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolgs.
11.8 Etwaige Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.
12. Laufzeit, Kündigung, Vertragsbeendigung
12.1 Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist zum Ablauf des im Registrierungsprozess gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder danach zum Ablauf eines jeden Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt werden.
12.2 Hiervon unberührt bleibt das Recht einer jeden Vertragspartei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beidseitigen Interessen nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Bentimento liegen insbesondere vor, wenn
12.2.1 der Vertragspartner gesetzliche Vorschriften nicht einhält;
12.2.2 ein Verstoß gegen wesentliche vertragliche Pflichten vorliegt und dieser Verstoß trotz Abmahnung in Textform nicht beseitigt oder beendet wird;
12.2.3 der Ruf von Bentimento oder der angebotenen Dienste durch den Vertragspartner nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird oder eine solche Beeinträchtigung konkret zu befürchten ist;
12.2.4 der Vertragspartner unberechtigt seine Zahlungen im Geschäftsverkehr insgesamt einstellt;
12.2.5 der Vertragspartner Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzantrags stellt und dieser nicht innerhalb von vier Wochen zurückgenommen wird oder es in dieser Zeit sonst zur Einstellung des Verfahrens kommt;
12.2.6 über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden oder mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. ein Ereignis eingetreten ist, das nach dem anwendbaren Recht einem der genannten Ereignisse gleichkommt.
12.2.7 gegenüber dem Vertragspartner im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden oder der Vertragspartner solchen Vereinbarungen ihn betreffend zugestimmt hat.
12.2.8 der Vertragspartner sich gegenüber Bentimento in Höhe von mindestens zwei monatlichen Entgelten in Zahlungsrückstand befindet, unabhängig davon, ob diese Zahlungsrückstände unmittelbar zeitlich aufeinander folgen.
12.3 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann Bentimento unabhängig von einer Kündigung auch die folgenden Sanktionen gegen Sie verhängen:
12.3.1 Löschung von Inhalten, die der Vertragspartner eingestellt hat, wenn und soweit diese Inhalte gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbestimmungen der Software verstoßen;
12.3.2 Ausspruch einer Abmahnung;
12.3.3 Sperrung des Zugangs zu den von Bentimento angebotenen Diensten, jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der kündigungsrechtfertigende Grund endgültig beseitigt ist.
12.4 Im Falle einer Sperrung des Zugangs des Vertragspartners und Vorliegen einer der in den Ziffern 12.3.1 bis 12.3.8 aufgeführten Gründe, besteht der Vergütungsanspruch der Bentimento ungemindert fort.
12.5 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Erstattung bereits vorausgezahlter Entgelte, jedenfalls dann nicht, wenn der Kündigungsgrund in der Verantwortungssphäre des Vertragspartners liegt.
12.6 Jede Kündigung kann mit dem auf der Bentimento-Webseite aus erreichbaren Kontaktformular, Kündigungslink, per E-Mail oder Brief gegenüber Bentimento bzw. per E-Mail oder Brief gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden. Bei der Kündigung sind der Benutzername und die auf der Bentimento-Webseite registrierte E-Mail-Adresse anzugeben.
12.7 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses enden zugleich alle (Zugriffs-)Berechtigungen und Registrierungen des Vertragspartners.
12.8 Bentimento wird die Daten des Vertragspartners einen Monat nach Beendigung des Vertrags von allen Systemen der Bentimento löschen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Daten rechtzeitig vor Beendigung des Vertrags bzw. Ablauf der vorgenannten Frist, eigenverantwortlich zu exportieren und zu sichern. Auf Wunsch des Vertragspartners wird Bentimento den Vertragspartner gegen Vergütung hierbei unterstützen.
12.9 Bentimento wird sich im Falle der Vertragsbeendigung bemühen, dem Vertragspartner auf Wunsch bestmöglich gegen Vergütung bei der Umstellung auf einen anderen Dienstleister zu unterstützen. Details vereinbaren die Parteien in einer gesonderten Migrationsvereinbarung.
13. Sonstiges
13.1 Bentimento behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, die Änderung(en) ist bzw. sind dem Vertragspartner nicht zumutbar. Bentimento wird den Vertragspartner über Änderungen dieser AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Vertragspartner angenommen. Bentimento wird den Vertragspartner in der Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
13.2 Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Textformklausel.
13.3 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Vertragspartner Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land mit abweichender Rechtsordnung, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
13.4 Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht, das in Raubling für den jeweiligen Streitwert und -gegenstand zuständig ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Regelungsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.
Raubling, Januar 2022
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